Stand: Mai 2024
ShogunTeamSwiss, Pfeffingerring 201, 4147 Aesch
Tel. Nr. 079 248 32 74 / E-Mail: shogunteamswiss@gmx.ch / www.shogunteamswiss.ch
zwischen ShogunTeamSwiss Verein und den Mitgliedern
Dieser Vertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen den oben genannten Vertragsparteien, um Missverständnisse zu vermeiden und Konflikte aufgrund von Unstimmigkeiten vorzubeugen. Ziel ist es, eine positive und langfristige Geschäftsbeziehung zu pflegen sowie deren Nachhaltigkeit durch Nutzung, Optimierung und wirtschaftliche Förderung zu gewährleisten.
ShogunTeamSwiss bietet seinen Mitgliedern verschiedene Unterrichtsformate in den Disziplinen des Martial Arts (Kampfkunst und Kampfsport) an, darunter Klassen- und Gruppenunterricht sowie Einzelunterricht für Muay Thai, Thaiboxen, Ringen, BJJ, Karate für Erwachsene und Karate für Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus werden Kickboxen, K1, Self Defense sowie Lehrgänge und Seminare angeboten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Privatunterricht in den genannten Martial Arts-Disziplinen zu erhalten.
Teilnehmer müssen volljährig sein (mindestens 18 Jahre alt) und sich in guter physischer und geistiger Gesundheit befinden. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der gesetzlichen Eltern, Vertreter, Vormünder oder Beistände erforderlich. Das ShogunTeamSwiss Verein behält sich das Recht vor, von Bewerbern einen Strafregisterauszug zu verlangen. Bei einem negativen Auszug behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, die Teilnahme abzulehnen. Wir möchten keine Personen ausbilden, die durch ihr Verhalten diesem Sport einen schlechten Ruf verleihen könnten.
Die Mitglieder haben ab Trainingsbeginn einen Zeitraum von 2 Monaten, um die erforderliche persönliche Trainingsausrüstung zu beschaffen. Diese umfasst ein Paar Boxhandschuhe (6 - 16 oz), Handbandagen (ca. 2,5 - 5 m), Zahnschutz, Tiefschutz, Brustschutzweste, Schienbeinschoner, ein Springseil sowie einen Kopfschutz für das Training.
Beim Full-Contact-Sparring im Training ist das Tragen persönlicher Schutzausrüstung obligatorisch. Sowohl für Amateure, Profis als auch erfahrene Teilnehmer ist das Tragen einer Vollschutzausrüstung verpflichtend. Das Sparring ohne Aufsicht und Betreuung durch Ausbilder/Instruktoren ist untersagt. Ohne angemessene Schutzausrüstung ist das Sparring nicht gestattet.
Besucher müssen sich im Voraus anmelden und informieren. Dies gilt auch für Probetrainings. Die Gebühren für Probe- oder Schnuppertrainings, je nach Altersklasse, sind vor Trainingsbeginn zu entrichten.
Das Mitglied bestätigt den Erhalt einer Kopie dieses Vertrags via E-Mail. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig; Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingung tritt das entsprechende schweizerische Gesetz in Kraft. Das Mitglied erkennt dies durch seine Bestätigung durch den Link via E-Mail an.
Die Kurse und Lehrgänge haben eine Mindestdauer von 6 bis 12 Monaten für Muay Thai, Thaiboxen, Ringen, BJJ, Karate für Erwachsene, Karate für Kinder und Jugendliche, Kickboxen, K1 und Self Defense. Sofern die Mitgliedschaft nicht mindestens 2 Monate vor Ablauf schriftlich per Post oder via Mail gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um die gleiche Vertragsdauer wie zuvor abgeschlossen. Kurse sind zeitlich begrenzt und werden nicht verlängert oder automatisch erneuert.
Das Nichtnutzen der Leistungen berechtigt zu keiner Rückforderung oder Reduzierung des Mitgliedschaftsbeitrags.
Die Mitgliedsbeiträge werden nach Akzeptanz des Mitgliedervertrags fällig, unabhängig davon, ob die Leistungen des ShogunTeamSwiss in Anspruch genommen werden. Der Betrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung oder per Twint zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Mahngebühren und Bearbeitungsgebühren in Höhe von CHF 80.- zu erheben.
Bar- oder Ratenzahlungen sind nicht möglich. Für Kurse oder Lehrgänge ist der Betrag sofort fällig und muss ebenfalls vor Beginn des Kurses oder Lehrgangs per Rechnung oder via Twint bezahlt werden.
Sämtliche Änderungen der persönlichen Daten sind dem ShogunTeamSwiss umgehend mitzuteilen. Jahreslizenzen für Verbände, Clubkarten, Verbandsausweise, Bekleidung und weiteres Zubehör sind nicht im Mitglieds- oder Kursbeitrag enthalten.
Die Mitglieder sind berechtigt, nach Eingang der Zahlung das Trainingsangebot der gewählten Disziplin des ShogunTeamSwiss in Anspruch zu nehmen. Änderungen des Trainingsangebots bleiben vorbehalten. Ausgeschlossen sind Tageskurse, zeitlich begrenzte Kursangebote, Personaltraining, Frauen- und Selbstverteidigungskurse sowie Spezialkurse (Schnupperkurse, Kurse für Vereine/Firmen, Spezialisten).
Die Mitgliedschaft kann für 6 oder 12 Monate abgeschlossen werden, sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene. Die Beitrittserklärung erfolgt durch Vertragsabschluss und Bezahlung der gewählten Disziplin, Kurse oder Lehrgänge.
ShogunTeamSwiss behält sich das Recht vor, Mitglieder vom Training auszuschließen, die sich nicht an die Regeln und Anweisungen während des Trainings halten oder den Ruf des Muay Thai/Thaiboxsports in der Öffentlichkeit schädigen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags; das Mitglied bleibt jedoch vertraglich zur Zahlung verpflichtet.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung, mutwilliger Sachbeschädigung oder ähnlichen Vorfällen behält sich das ShogunTeamSwiss das Recht vor, den Mitgliedschaftsvertrag fristlos zu kündigen und den bereits bezahlten Mitgliedsbeitrag für etwaige Kosten einzubehalten. Der Verursacher ist außerdem finanziell für entstandene Schäden haftbar. Es erfolgt keine Rückerstattung von Lehrgangs- oder Kursgebühren.
Der Vertrag ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich für das Mitglied. Eine Umschreibung des Vertrags auf Dritte ist nicht möglich.
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Ausbilder, Instruktor oder Trainer des ShogunTeamSwiss alle relevanten Informationen zur Schadensverhütung sowie zu Unfällen oder gefährlichen Umständen wie Krankheiten, Erkrankungen oder Verletzungen wahrheitsgemäß vor Vertragsabschluss und vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
Für Unfälle wird keine Haftung übernommen. Die Unfall- und Haftpflichtversicherung obliegt dem Teilnehmer. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung des ShogunTeamSwiss, auch außervertraglich, für Schäden, die sich das Mitglied bei Benutzung unserer Einrichtungen oder Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen zuzieht, ist ausgeschlossen.
Das ShogunTeamSwiss lehnt jegliche Haftung für gegenseitige Verletzungen der Mitglieder aufgrund von Nichtbefolgen der Anweisungen bei der Ausführung von Techniken im Training ab. Ebenso wird keine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder ähnlichem übernommen.
Die Absolventen verpflichten sich, die erlernten Disziplinen und Selbstverteidigungssysteme nur in äußerster Notwehr bei Angriffen jeglicher Art anzuwenden. Es wird jedoch appelliert, dabei einen gesunden Verstand zu bewahren. Wir schließen uns bei jeglichen Auseinandersetzungen vollumfänglich aus und lehnen jegliche Haftung ab.
Im Falle einer betriebsbedingten kurzfristigen Schließung (zum Beispiel für Reinigungsarbeiten oder Reparaturen) oder Trainingsausfällen von bis zu zwei Wochen, die nicht in unserer Verantwortung liegen (zum Beispiel aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit), hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Ausfallzeiten oder Unterbrechungen aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände wie Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei Dauererkrankung, Umzug, Militärdienst oder in Härtefällen kann der Vertrag im Einvernehmen mit der Geschäftsleitung des ShogunTeamSwiss für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die gleiche Zeitspanne, in der das Mitglied pausiert hat. Dies entbindet jedoch nicht von der vertraglichen Zahlungsverpflichtung.
Sollte das ShogunTeamSwiss aufgrund von Feiertagen geschlossen sein, wird dies per Gruppenchat oder Social Media mitgeteilt.
Es ist strikt untersagt, Trainingsfotos, Bilder, Videos oder Aufnahmen ohne Einwilligung der Betroffenen in öffentlichen oder privaten sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter, WhatsApp usw. zu veröffentlichen. Bei Zuwiderhandlung ist mit sofortigem Ausschluss und rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Dieses Verbot gilt auch für Besucher, die das Fotografieren und Aufnehmen von Videos untersagt ist.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre und Mitgliedschaft und erwarten, dass auch unsere Privatsphäre respektiert wird.
Das Mitglied bestätigt mit der Unterzeichnung des Vertrags bei Vertragsabschluss, dass es sich in guter körperlicher und geistiger Verfassung und Gesundheit befindet. Im Zweifelsfall sollte das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt konsultieren.
Bei der Teilnahme an unserem Kursangebot, wie z.B. Self-Defense-Seminaren, bestätigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin durch die Anmeldung, dass er/sie sich in guter und gesunder körperlicher und geistiger Verfassung befindet.
Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Unterzeichnung des Vertrags durch die gesetzlichen Eltern, Vertreter, Vormund oder Beistandschaft erforderlich.
Wer vorsätzlich durch falsche oder unrichtige Angaben, Verschweigen erheblicher Tatsachen oder Vorlage falscher Bescheinigungen eine Mitgliedschaft oder einen Ausweis erschleicht, wird zivilrechtlich verfolgt und angezeigt. Dies kann zu Freiheitsstrafen und Geldbußen führen sowie zur Sperrung für die Teilnahme an anderen Kampfsportzentren, Kampfkunstschulen, Gyms, Dojos oder ähnlichen Einrichtungen.
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